Wir über uns
Private Unternehmen sind in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe unverzichtbar. Sie stellen mit Ihren Leistungsangeboten sicher, dass nicht nur ein Qualitäts-, sondern auch ein Preis-Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Anbietern zum Wohl von Staat und Gemeinschaft stattfindet. Ein offener und fairer Wettbewerb von unterschiedlichen Leistungsanbietern ist der Garant für Wachstum, Wohlstand, Qualität und Kostentransparenz in Staat und Gesellschaft.Der "VPK-Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe des Landes Sachsen e.V." wurde im November 2003 gegründet. Der Landesverband ist Mitglied im "VPK - Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V."
Der VPK repräsentiert mit seinen Mitgliedern in Sachsen
- eine attraktive, umfassende Angebotsstruktur,
- kostenbewusste, wirtschaftliche Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe, die höchsten Ansprüchen an Qualität gerecht wird,
- eine nicht unerhebliche Anzahl an Arbeitsplätzen im pädagogischen, therapeutischen, hauswirtschaftlichen und administrativen Bereich.
Darüber hinaus ist der VPK in Sachsen Sprachrohr seiner Mitglieder gegenüber den öffentlichen Leistungsträgern, gegenüber Verwaltung und Politik auf kommunaler und auf Landesebene. Ziel dieser Interessensvertretung sind die Schaffung einer Lobby privater Träger der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe bei Entscheidungsträgern, der Abbau von Vorurteilen und Benachteiligungen gegenüber gewinnorientierten Unternehmen in der Sozialwirtschaft, die Gleichheit im Wettbewerb mit den gemeinnützigen Leistungserbringern.
Mit diesen Zielsetzungen trägt der "VPK-Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe des Landes Sachsen e.V." zur Erfüllung der Leitziele des Gesetzgebers bei, nach dessen Vorstellungen die Jugendhilfe durch eine Vielfalt von Trägern und Arbeitsformen gekennzeichnet sein und deren Selbständigkeit zum Wohl junger Menschen geachtet werden soll. Ferner wird mit entsprechenden Aktivitäten ein Beitrag zur Ermöglichung der gesetzlich erstrebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe auf privater Basis zum Wohl, d.h. im Sinne von Bedürfnissen und Wünschen junger Menschen und ihrer Familien, geleistet.